Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an den Workshops des Instituts für Qualitative Forschung

1. Vertrag

(1)

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einem Workshop und Zusendung der Anmeldebestätigung durch das Institut für Qualitative Forschung zustande. Nachträgliche Änderungen, insbesondere das nachträgliche Geltendmachen von Ermäßigungstatbeständen, kommen nicht in Betracht. Zum Beleg und als Quittung erhalten die Teilnehmenden bei der Anmeldung zu einem Workshop eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldebestätigung ist nicht übertragbar.

(2)

Die Verträge werden unter der Bedingung geschlossen, dass für die Workshops eine Mindestteilnehmendenzahl erreicht wird.

(3)

Die endgültige Entscheidung, ob ein Workshop stattfinden kann, erfolgt drei Wochen vor dem angekündigten Workshoptermin. Eine Erstattung etwaiger bereits gebuchter Reise- und/oder Unterkunftskosten wird nicht übernommen.

2. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen des Instituts für Qualitative Forschung (Ort, Zeit, Dauer, Workshopthema) ergibt sich aus der Beschreibung der Workshops in der zum Zeitpunkt der Anmeldung im Internet veröffentlichten Fassung.

3. Entgelte

(1)

Entgeltsätze sind im Internet veröffentlicht.

(2)

Der Anspruch auf Entgeltermäßigung ist bei der Anmeldung durch Vorlage des erforderlichen gültigen Nachweises nachzuweisen.

(3)

Eine nachträgliche Ermäßigung gebuchter Workshops ist nicht möglich.

4. Zahlungsmodalitäten

(1)

Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung der im Programm ausgewiesenen Kosten spätestens 14 Tage nach Erhalt der Anmeldebestätigung.

 (2)

Sollte 21 Tage nach Erhalt der Anmeldebestätigung die Teilnahmegebühr nicht beim Institut für Qualitative Forschung eingegangen sein, wird die Anmeldung ungültig und der Platz für andere Interessierte frei.

(3)

Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das Konto des Instituts für Qualitative Forschung.
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE92 1002 0500 0003 1348 02
BIC: BFSWDE33BER
Handelsreg.: Amtsgericht Charlottenburg HRB 60456 /
USt-IdNr: DE 227525000 Finanzamt für Körperschaften I, Berlin

(4)

Eine nachträgliche Rechnungsstellung auf den Namen Dritter ist nicht möglich.

5. Teilnahmebescheinigung

Bei erfolgter Teilnahme an einem Workshop erstellt das Institut für Qualitative Forschung auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung. Die erste Ausfertigung innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Veranstaltung ist unentgeltlich.

6. Organisatorische Änderungen

(1)

Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem/der im Programm angekündigten Kursleitung durchgeführt wird.

(2)

Zur Durchführung eines Workshops ist eine Mindestzahl an Teilnehmenden erforderlich. Die endgültige Entscheidung, ob die Veranstaltung stattfinden kann, erfolgt drei Wochen vor dem angekündigten Termin.

(3)

Wird eine Veranstaltung aufgrund einer zu geringen Zahl von Anmeldungen nicht durchgeführt, erhalten die Teilnehmenden das bereits entrichtete Entgelt zurück.

7. Haftungsausschluss

(1)

Für Unfälle und sonstige Schädigungen der Teilnehmenden bzw. Diebstähle oder Schädigungen ihrer Sachen während der Veranstaltung übernimmt das Institut für Qualitative Forschung keine Haftung.

(2)

Für Unfälle und sonstige Schädigungen während des Hin- bzw. Rückweges zu bzw. von den Veranstaltungen übernimmt das Institut für Qualitative Forschung keine Haftung.

8. Kündigung

(1)

Der/die Teilnehmende kann den Vertrag schriftlich oder per E-Mail kündigen.

(2)

Eine telefonische Mitteilung gilt nicht als Kündigung.

(3)

Die Kündigung wird vom Institut für Qualitative Forschung per E-Mail bestätigt.

(4)

Eine Kündigung ist bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bzw. dem ersten Veranstaltungstag kostenfrei möglich. Bei einem späteren Rücktritt fallen 50% (bis 3 Wochen vor Beginn) bzw. 75% (bis 1 Woche vor Beginn) der Teilnahmegebühren als Stornierungskosten an. Bei späteren Stornierungen besteht keine Erstattungsmöglichkeit.

9. Urheberschutz

(1)

Das Kopieren und die Weitergabe von Lehrmaterialien sind ohne Genehmigung nicht gestattet.

(2)

Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträgern in den Lehrveranstaltungen sind ohne Genehmigung nicht gestattet.